Was passiert, wenn mein Kind sich unwohl fühlt?
Wenn ein Kind sich nicht wohlfühlt, muss es die Krankenstation aufsuchen. Seine/ihre Rückkehr zum Programm muss von einem Doktor genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Kinderausschlussrichtlinie, die im Außenbereich aller Jugendprogramm-Einrichtungen angeschlagen ist. Ggf. kann eine Standardgebühr für die Nutzung der Krankenstation anfallen.