Werden Kosten (einschließlich bezahlter Flugtickets) erstattet, die aufgrund des Rücktritts aus eigener Tasche bezahlt werden mussten?
Wir wissen und bedauern, dass betroffenen Gästen durch diese Änderung unerwartete Kosten entstehen, allerdings können diese leider nicht erstattet werden. Wir empfehlen, dass Gäste, die einen Reiseschutz gebucht oder eine unabhängige Reiseversicherung abgeschlossen haben, über ihren Anbieter Ansprüche geltend machen.