Was kann ich mit einem „Großes Kreuzfahrt-Comeback“-NFT machen?
Als Eigentümer eines „Großes Kreuzfahrt-Comeback“-NFT von NCLH haben Sie das Recht, es für nicht-kommerzielle Zwecke zu zeigen und über einen geeigneten Online-Marktplatz oder auf andere Weise an andere zu verkaufen oder zu tauschen (vorbehaltlich aller administrativen und/oder anderen anfallenden Kosten, Steuern oder Gebühren, die mit einem solchen Verkauf oder Handel verbunden sind). Wie in den geltenden Eigentumsbedingungen näher erläutert, gewährt das Eigentum an einem „Großes Kreuzfahrt-Comeback"-NFT keine Rechte zur kommerziellen Nutzung oder Wiederveröffentlichung. Weiters bleiben alle sonstigen geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den NFT das ausschließliche Eigentum von NCLH und/oder ihrer jeweiligen Eigentümer.