Beförderungsarrangements für Passagiere zum und vom Schiff, zu Ausflügen, Unterbringung oder sonstigen Aktivitäten außerhalb des Schiffs werden von Norwegian Cruise Line nur als Annehmlichkeit für die Passagiere bereitgestellt. Der Passagier erklärt sich hiermit einverstanden, dass Norwegian Cruise Line keinerlei Verantwortung oder Haftung für Sachschäden oder körperliche Verletzungen übernimmt, die aus der Beförderungs-, Unterbringungs-, Ausflugs- oder Aktivitätenauswahl entstanden sind, die im Auftrag des Passagiers getroffen wurde.
Norwegian Cruise Line übernimmt keinerlei Verantwortung für Personen- oder Sachschäden, die aus Handlungen, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit von Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants oder Anbietern sonstiger Handlungen, aus Unterlassungen oder Fahrlässigkeit von Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants oder Anbietern sonstiger Dienstleistungen entstanden sind, die zusätzlich zur Kreuzfahrt angeboten werden, wie etwa Betreiber von Fotodiensten, Geschäften, Schönheitssalons, Reinigungen, Spielen usw.
NCL übernimmt weder Verantwortung für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch verspätete Flug, Auto- oder Reisebusankünfte, noch für Personenschäden oder Verlust oder Schaden an Gepäck oder sonstigem Eigentum, die außerhalb des Schiffs entstanden sind.
Jegliche Haftung für Gepäckverlust oder -schaden gilt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gastticketvertrags. Das Passagiergepäck wird jederzeit auf eigenes Risiko des Passagiers befördert, gelagert und abgefertigt.
NCL übernimmt keine Verantwortung für Verlust, Diebstahl, Plünderung, Schaden oder Verzögerung des Gepäcks oder der persönlichen Gegenstände des Passagiers. Flug-, Auto- und Reisebusbeförderung liegen in der Verantwortung des jeweiligen Dienstanbieters und unterliegen den jeweils gültigen Beschränkungen.
Als eine Annehmlichkeit für Passagiere kann Norwegian Cruise Line Tickets für Landausflüge verkaufen oder andere Dienstleistungen arrangieren, die von unabhängigen Auftragnehmern betrieben werden. Norwegian Cruise Line ist auf keinerlei Weise verantwortlich für jedwede Schäden, Verluste, Verletzungen oder Tod, die aus einer der Dienstleistungen entstehen, die an Land von einer Fluglinie, einem Motel, Hotel, Bodenbeförderungsanbieter oder einem sonstigen Anbieter einer der Dienstleistungen, die zusätzlich zur Kreuzfahrt bereitgestellt oder angeboten werden, bereitgestellt wurden.
Des Weiteren behält sich Norwegian Cruise Line das Recht vor, seine Route zu ändern, wann immer dies ratsam oder notwendig sein sollte, was dazu führen kann, dass von unabhängigen Drittparteien bereitgestellte Ausflüge, Programme oder sonstige Dienstleistungen ganz oder teilweise geändert oder aufgegeben werden müssen. In einem solchen Falle übernimmt Norwegian Cruse Line keine Haftung für Verluste oder Unkosten, die aufgrund dieser Änderungen oder Aufgaben entstanden sind.
Die Haftpflicht von NCL erstreckt sich nicht über das Schiff hinaus. Aus diesem Grund erfolgen alle von oder für Passagiere entweder vor der Einschiffung oder jederzeit bei einer vollständigen Ausschiffung getätigten Reservierungen auf eigene Gefahr des Passagiers. Passagiere, die unbegleitet an Land gehen, sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig vor der Abfahrt des Schiffs an Bord zu gehen.