Pass- und Visaanforderungen
Pass- und Visaanforderungen
Angesichts der neuen Anordnung des US-Präsidenten Donald Trump bezüglich Einreisebeschränkungen für Staatsbürger aus sieben bestimmten Ländern (Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen) sollten sich alle von der Anordnung betroffenen Gäste vor der Reise bei ihrem lokalen Konsulat, dem State Department, dem Department of Homeland Security und/oder der U.S. Customs and Border Protection weitere Informationen bezüglich Visa und/oder anderer erforderliche Reisedokumente einholen.
Es liegt in der Verantwortung der Gäste, dass diese alle Pass- und Visaanforderungen für alle auf der Kreuzfahrt besuchten Länder sowie für die An- und Abreise zum/vom An- und Abreisehafen erfüllen. EU-Bürger benötigen einen regulären Reisepass, der nach der Rückkehr noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Ein Pass wird auch für alle europäischen Kreuzfahrten benötigt (Ausnahme: Bürger der Schengen-Staaten, wenn deren Kreuzfahrt das EU-Gebiet nicht verlässt).
Auf den meisten Kreuzfahrten wird das Personal von Norwegian Cruise Line Ihren Pass aufbewahren. Sie müssen daher jederzeit ein zweites staatliches Ausweisdokument mit Lichtbild bei sich tragen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Gäste haben keinen Anspruch auf eine Erstattung, wenn die Einreise in ein Land oder der Einstieg auf das Schiff aufgrund fehlender Dokumente verwehrt wird.
Wenn Sie in Russland (St. Petersburg) eigenständig, also nicht mit einem organisierten Landausflug von Norwegian Cruise Line, an Land gehen möchten, müssen Sie vor Ihrer Kreuzfahrt ein gültiges Visum erwerben.
Welche besonderen Bedingungen gelten für die visafreie Einreise in die USA und nach Kanada?
Um im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program = VWP) in die USA einzureisen, muss jeder Reisende (auch Kinder) über einen maschinenlesbaren Reisepass verfügen (z. B. die bordeauxfarbenen europäischen Reisepässe). Für maschinenlesbare Pässe, die vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt oder ersetzt bzw. verlängert wurden, gelten keine weiteren Anforderungen. Maschinenlesbare Pässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2005 und bis zum 25. Oktober 2006 ausgestellt oder ersetzt bzw. verlängert wurden, müssen ein digitales Lichtbild, das über die Reisepassdaten gedruckt ist, oder einen integrierten Chip mit den Informationen der Datenseite („E-Pass“) aufweisen. Maschinenlesbare Pässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder ersetzt bzw. verlängert wurden, müssen E-Pässe sein. Für vorläufige, Notfall- und diplomatische Reisepässe gilt die Anforderung an digitales Bild und elektronischen Chip nicht. Sie müssen aber maschinenlesbar sein (mit Ausnahme von deutschen vorläufigen oder Notfallreisepässen, die kein Anrecht auf die visafreie Einreise in die USA geben). Reisende, deren Reisepässe nicht den Anforderungen entsprechen, sowie Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind, müssen ein gültiges Visum haben, um in die USA einzureisen. Wenn Sie ein Visum benötigen, achten Sie bitte darauf, ein Mehrfachvisum zu beantragen.
Bei Atlantiküberquerungen empfehlen wir unseren Gästen dringendst, Ihr ESTA-Dokument vor der Abreise auszudrucken, da dieses beim Check-in erforderlich ist. Ohne dieses Dokument können Sie das Schiff nicht besteigen. Es ist unerlässlich, dass Sie vor der Ankunft in den USA sicherstellen, dass Ihre Dokumente vollständig sind, so dass Ihnen nicht die Einreise verwehrt wird.
Das elektronische System für Reisegenehmigungen (Electronic System for Travel Authorization = ESTA) gilt für Bürger und berechtigte Staatsangehörige von Ländern, die am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program = VWP) teilnehmen, um ermöglicht es diesen, im Voraus eine Genehmigung für die Einreise in die USA im Rahmen des VWP zu beantragen. ESTA schreibt vor, dass alle Reisenden, die unter das VWP fallen, vor dem Besteigen eines Schiffes oder Flugzeugs, mit dem Sie in die USA einreisen möchten, im Internet (https://esta.cbp.dhs.gov/) eine elektronische Reisegenehmigung beantragen müssen. Zu den Ländern, die momentan am VWP teilnehmen, gehören neben Deutschland unter anderem Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Norwegen und Schweden. Die ESTA-Genehmigung gilt für mehrere Einreisen und für die nächsten zwei Jahre (oder weniger, falls der Reisepass vor diesem Zeitpunkt abläuft). Bitte beachten Sie, dass die US-amerikanischen Behörden für die Reisegenehmigung pro Person eine Gebühr von U.S. $ 14 pro Person (Stand: November 2011) erheben. Diese Gebühr muss bei der Beantragung per Kreditkarte bezahlt werden. Zusätzliche Informationen zu VWP und ESTA finden Sie unter www.cbp.gov/esta.
Es gibt vier Arten von Schengen-Visa: Passagiere benötigen typischerweise Typ C. Er kann durch einen der Schengen-Staaten ausgestellt werden und gilt dann für alle anderen. Auf Grund der Routen in Europa benötigen Passagiere bestimmter Nationalitäten nach dem Schengen-Abkommen ein Visum, um in die EU einzureisen. Gäste, die weder US-, kanadische oder europäische Staatsangehörige sind, sollten sich unbedingt bei der nächstgelegenen Botschaft eines EU-Mitgliedslandes kundig machen, ob sie ein Schengen-Visum benötigen.
Ähnlich dem amerikanischen VWP erfordert auch Kanada ab 15. März 2016 von ausländischen Reisenden, die nach oder über Kanada fliegen, vor der Reise eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization = eTA). Weitere Informationen finden Sie auf www.cic.gc.ca/english/visit.
Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Die aktuellen Bedingungen können Sie bei Ihrem Reisebüro oder den zuständigen Botschaften bzw. Konsulaten erfragen. Die Informationen in dieser Broschüre galten zum Zeitpunkt des Drucks (November 2011). Es wird angenommen, dass der Reisende Bürger eines EU-Staates des Schengen-Raums ist. Alle EU-Bürger von Mitgliedsstaaten, die nicht dem Schengen-Raum angehören, müssen die jeweiligen Abkommen zwischen Ihrem Staat und der amerikanischen Regierung überprüfen, um zu erfahren, ob sie am VWP teilnehmen dürfen oder bei der Botschaft in Ihrem Heimatland ein spezielles Touristenvisum beantragen müssen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums bis zu 3 Monate dauern kann. Um die Teilnahme Ihres Heimatlands am VWP zu überprüfen, können Sie hier klicken. Alle Reisenden, die nicht EU-Bürger sind, müssen ihre jeweiligen Pass- und Einreisebestimmungen mit ihrem Reisebüro oder den zuständigen Botschaften bzw. Konsulaten klären. Persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden. Wir werden versuchen, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten über eventuelle Änderungen zu informieren.
Alterseinschränkungen für Reisen
Note: Diese Bestimmungen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie an Bord gehen.
Reisen mit Kleinkindern:
- Beim Einschiffen mindestens (6) Monate alt
- Mindestens zwölf (12) Monate alt beim Einschiffen, wenn Ihre Kreuzfahrt 3 oder mehrere aufeinander folgende Tage auf See enthält.
Reisen mit Minderjährigen und jungen Erwachsenen:
Die Richtlinien von Norwegian Cruise Line legen fest, dass ein Minderjähriger oder junger Erwachsener in derselben Kabine (oder in einer Kabine mit Verbindungstüre) von einem Erwachsenen, der zum Zeitpunkt der Einschiffung mindestens 21 Jahre alt ist, begleitet wird.
- Minderjähriger - Eine Person, die zum Zeitpunkt der Einschiffung bzw. des Einsteigens weniger als 18 Jahre alt ist.
- Junger Erwachsener- Eine Person im Alter zwischen 18 und 20 Jahren.
Hinweis: Die Reise in einer gemeinsamen Kabine ist zwei Personen unter 21 Jahren dann erlaubt, wenn es sich um ein Ehepaar handelt und wenn diese beiden Personen einem Norwegian-Mitarbeiter am Pier vor der Einschiffung einen Nachweis der Eheschließung vorlegen können.
Reisen mit Minderjährigen, die nicht durch ein Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden*:
Folgende Dokumente müssen beim Check-in am Pier vorgelegt werden:
- 1) Formular Einverständniserklärung der Eltern (PDF) herunterladen und ausfüllen
Minderjährige und der/die gleiche(n) Elternteil(e)/Erziehungsberechtigte(n) können im selben Formular aufgeführt werden.
- 2) Kopie des Führerscheins oder eines amtlichen Ausweises beider Elternteile/Erziehungsberechtigter
Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte oder in Trennung lebende oder geschiedene Personen sollten stets amtliche und weitere wichtige Dokumente mit sich führen, um sorgerechtliche Fragen jederzeit klären zu können.
*Wenn Sie nach Kanada reisen, benötigen Sie das folgende Dokument zusätzlich zu den Nummern 1 und 2 (Alaska, Pazifikküste und Kanada/Neuengland-Routen):
Die kanadischen Einreisebestimmungen sehen vor, dass allein reisende oder nicht mit beiden Elternteilen reisende Kinder unter 18 Jahren im Besitz eines (vorzugsweise beglaubigten) Briefes von den Eltern oder Erziehungsberechtigten mit folgendem Inhalt sein müssen:
- Erlaubnis, dass das Kind mit einer anderen Person ins Ausland reisen und sich dort aufhalten darf;
- Namen und 24 Stunden erreichbare Kontakttelefonnummer der Eltern oder des Erziehungsberechtigten
- Zielort und Dauer des Aufenthaltes in Kanada.
Reisesanktionen und Bestimmungen
OFAC-Sanktionen und -Bestimmungen
Das US-Finanzministerium mittels des Amts für ausländische Vermögenskontrolle („OFAC") hat eine ganze Reihe von Sanktionen gegen verschiedene Länder erlassen hat, insbesondere:
- Krim
- Nordkorea (Demokratische Republik Korea)
- Kuba
- Sudan
- Syrien
- Iran
Diese Sanktionen beschneiden die Fähigkeit von Kreuzfahrtreedereien, geschäftlich in diesen Ländern und mit deren Staatsangehörigen tätig zu werden, was auch den Ausschluss bestimmter Staatsbürger solcher Länder von Kreuzfahrten mit unseren Schiffen zur Folge hat. Dementsprechend hat Norwegian festgelegt, dass Sie als Staatsangehöriger oder Einwohner eines der sanktionierten Länder keine Buchung einer Kreuzfahrt bei uns tätigen können, wenn Sie nicht die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit eines nicht-sanktionierten Landes; ODER
- Nachweis, dass Sie Ihren festen Wohnsitz in einem nicht sanktionierten Land haben UND Nachweis, dass die Kreuzfahrt einschließlich aller Bordgebühren durch eine zu einem nicht-sanktionierten Land zugehörige Bank finanziert wird.
Sie müssen alle vorstehenden Anforderungen erfüllen, um auf einem Schiff von Norwegian Cruise Line zu reisen.

