Wann muss ich am Einschiffungstag und in Anlaufhäfen an Bord sein?
Ankunft am Kreuzfahrtterminal:
Gästen, die ihren Online-Check-in noch nicht abgeschlossen haben, empfehlen wir, spätestens zwei (2) Stunden vor der vorgesehenen Einschiffungszeit, die auf den Kreuzfahrtunterlagen angegeben ist, am Kreuzfahrtterminal einzutreffen. Gäste, die ihren Online-Check-in bereits abgeschlossen haben, sollten spätestens eine (1) Stunde vor der vorgesehenen Einschiffungszeit, die auf den Kreuzfahrtunterlagen angegeben ist, am Kreuzfahrtterminal sein. Wir können unseren Gästen nur DRINGEND empfehlen, den Online-Check-in spätestens vier (4) Tage vor Kreuzfahrtbeginn durchzuführen.
Einstiegszeit:
Um den Einschiffungsprozess und die Bearbeitung der elektronischen Tickets zu vereinfachen und um die neuen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, werden alle Gäste dazu angehalten, den Check-in am Kreuzfahrtterminal durchzuführen und nicht später als eine Stunde vor der offiziellen Abfahrtszeit, die in den Kreuzfahrtunterlagen zu finden ist, an Bord des Schiffes zu sein, da ansonsten die Teilnahme an der Kreuzfahrt verwehrt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Gäste, die keinen Online-Check-in durchgeführt haben, zwei (2) Stunden vor der Abfahrt des Schiffes am Hafen sein müssen.
Eine Ein- oder Ausschiffung außerhalb der veröffentlichten Ein- oder Ausschiffungs-Häfen ist aus den folgenden Gründen zu keiner Zeit erlaubt:
- Routen können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
- Das Passagierschiffsgesetz (Jones Act) wird unter Umständen verletzt.
Eine Erlaubnis zur Ein- oder Ausschiffung während der Kreuzfahrt wird nur in Notfällen erteilt. Die Ein- oder Ausschiffung während der Kreuzfahrt kann eine Verletzung des Passagierschiffgesetzes (Jones Act) darstellen und eine Strafgebühr von mindestens 798 US $ pro Person nach sich ziehen.
Einstiegszeit in Anlaufhäfen:
In sämtlichen Anlaufhäfen obliegt es der Verantwortung der Gäste, spätestens eine (1) Stunde vor der planmäßigen Abfahrt des Schiffes wieder an Bord zu sein. Bitte beachten Sie, dass sich die Bordzeit von der des Anlaufhafens unterscheiden kann. Die Gäste sind eigenständig dafür verantwortlich, sich an die Bordzeit zu halten. Für den Fall, dass ein Gast sein Schiff verpasst, obliegt es der Verantwortlichkeit dieses Gastes, für sämtliche Ausgaben aufzukommen, die ihm entstehen, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder an Bord zu gehen.