Welche Verhaltensrichtlinien gibt es für Jugendliche?
Schritt 1: Mündliche Warnung – Jugendliche, die unangemessenes Verhalten an den Tag legen, werden aufgefordert, es sofort zu unterlassen.
Schritt 2: Benachrichtigung der Eltern – Sollte das unangemessene Verhalten nicht beendet werden, werden die Eltern vom unangemessenen Verhalten in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, dass der/die Jugendliche je nach Schweregrad entweder für 24 Stunden oder gänzlich aus dem Jugendprogramm ausgeschlossen wird, sollte sich das unangemessene Verhalten weiter fortsetzen.
Schritt 3: Verweis für 24 Stunden mit Benachrichtigung der Eltern/des Schiffes – Sollte das unangemessene Verhalten nicht beendet werden, wird der/die Jugendliche für 24 Stunden vom Jugendzentrum und aus dem Jugendprogramm ausgeschlossen. Eltern und der Sicherheitsdienst des Schiffes werden benachrichtigt.
SOFORTIGER AUSSCHLUSS: Legt ein jugendlicher Reisegast gewalttätiges oder zerstörerisches Verhalten an den Tag oder steht er/sie während der Teilnahme am Programm oder des Aufenthalts im Jugendzentrum unter Alkoholeinfluss, so führt dies zum sofortigen Ausschluss für die gesamte Reisedauer. Eltern und der Sicherheitsdienst des Schiffes werden benachrichtigt.